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DSGVO und Compliance6 Min. Lesezeit

Gerichtsentscheidungen und öffentliche Akten veröffentlichen: Was muss geschwärzt werden?

Wie Frankreich, Deutschland, der EuGH, das Vereinigte Königreich und die USA Namen in Urteilen verbergen, und was Sie vor der Weitergabe selbst schwärzen.

Von Alexis de ONYRI

Das hängt vom Land ab. Frankreich, Deutschland und der Gerichtshof der Europäischen Union entfernen vor der Veröffentlichung die Namen natürlicher Personen, jeweils auf eigene Weise. England und Wales lassen Namen öffentlich, solange kein Gericht und kein Gesetz jemanden schützt, und an US-Bundesgerichten muss schwärzen, wer ein Dokument einreicht.

Warum veröffentlichen Länder Gerichtsentscheidungen so unterschiedlich?

Zwei Grundsätze ziehen in entgegengesetzte Richtungen. Die Öffentlichkeit der Justiz verlangt zugängliche Entscheidungen, damit jeder das Recht kennt und Gerichte kritisieren kann. Das Persönlichkeitsrecht verlangt Schutz für die genannten Personen. Beide haben Verfassungsrang, betont das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Jedes System findet seinen eigenen Ausgleich.

WoWas entfernt wirdWer es tut
Frankreich (Open Data)Namen natürlicher Personen, die Parteien oder Dritte sind; bei Risiko mehrCour de cassation und Conseil d'État
DeutschlandPersönliche Angaben; Namen von Personen und Orten oft bis auf Initialen gekürztDas Gericht, vor der Herausgabe
Gerichtshof der EUNamen natürlicher Personen in Vorabentscheidungssachen: Initialen; seit 2023 ein fiktiver Name der RechtssacheDer Gerichtshof
England und WalesNur was eine gerichtliche Anordnung oder ein Gesetz schütztDas Gericht, vor der Veröffentlichung
US-BundesgerichteGroßteil der Sozialversicherungs- und Kontonummern, volles Geburtsdatum, Namen MinderjährigerWer einreicht
Stand September 2026, vereinfacht.

Was schwärzt Frankreich in Gerichtsentscheidungen, die als Open Data erscheinen?

Frankreich hat seine Gerichtsentscheidungen mit Gesetzen von 2016 und 2019 und einem Dekret vom 29. Juni 2020 als Open Data zugänglich gemacht. Betroffen sind nur öffentlich verkündete Entscheidungen. Laut französischem Justizministerium wird auf zwei Stufen geschwärzt.

  • Immer: Vor- und Nachnamen natürlicher Personen, die Parteien oder Dritte sind. Ohne Abwägung im Einzelfall.
  • Auf Verlangen des Richters oder des Gerichtspräsidenten: weitere identifizierende Angaben, deren Verbreitung die Sicherheit oder Privatsphäre der Betroffenen oder ihres Umfelds gefährden würde. Auch Richter und Urkundsbeamte können geschützt werden.

Die Cour de cassation und der Conseil d'État schwärzen: erst per Software, dann mit manueller Prüfung. Die Ersetzungen halten den Text lesbar. Aus einer Adresse wird [adresse 1], [adresse 2], im ganzen Text gleich. Bei einem persönlichen Datum bleibt das Jahr: Aus 12/05/2005 wird [XX/XX/2005].

Wie anonymisieren deutsche Gerichte ihre veröffentlichten Entscheidungen?

In Deutschland folgt die Veröffentlichungspflicht aus der Verfassung. Im Urteil vom 26. Februar 1997 (6 C 3.96) nennt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sie eine Aufgabe jedes Gerichts. Veröffentlichungswürdige Entscheidungen sind aber zuvor durch Anonymisierung bzw. Neutralisierung vorzubereiten, und zwar vom Gericht selbst: Schon die Weitergabe an Dritte würde sonst regelmäßig Persönlichkeitsrechte verletzen. Das Portal Rechtsprechung im Internet veröffentlicht seine Entscheidungen nach eigener Angabe anonymisiert.

Wie weit muss das gehen? Das ULD verweist in seinem Tätigkeitsbericht 2019 auf einen Beschluss des VGH Baden-Württemberg: Im Regelfall reicht es, im Rubrum die Angaben zu Parteien und Vertretern zu löschen und die Namen aller Personen und Orte bis auf die Anfangsbuchstaben zu kürzen. Es berichtet auch von einem Gericht, das Arbeitgeber und Vereine einer Bürgerin nach deren Beschwerde beim ULD strich: Sie fürchtete, erkannt zu werden.

Wie verbirgt der Gerichtshof der Europäischen Union die Namen von Personen?

In der Pressemitteilung Nr. 96/18 vom 29. Juni 2018 kündigte der Gerichtshof eine Änderung im Zuge der DSGVO an. In allen ab 1. Juli 2018 anhängig gemachten Vorabentscheidungssachen ersetzt er in seinen veröffentlichten Dokumenten die Namen natürlicher Personen durch Anfangsbuchstaben und lässt weitere identifizierende Details weg. Juristische Personen sind nicht betroffen.

Seit Januar 2023 erhalten diese Rechtssachen zusätzlich einen fiktiven Namen, der sich leichter merken und zitieren lässt. Laut Gerichtshof zerlegt ein Namensgenerator Wörter in Silben und setzt sie zufällig neu zusammen. Der Name entspricht nicht dem echten Namen einer Partei.

Wie ist es bei Gerichtsakten im Vereinigten Königreich und in den USA?

In England und Wales sind Verhandlungen nach den Civil Procedure Rules in der Regel öffentlich. Das Gericht hält die Identität einer Person nur zurück, wenn das für eine geordnete Rechtspflege und zum Schutz ihrer Interessen notwendig ist. Manche Anonymität folgt aus dem Gesetz: Der Sexual Offences (Amendment) Act 1992 hält Name, Adresse, Schule, Arbeitsplatz und Bilder mutmaßlicher Opfer von Sexualstraftaten lebenslang aus Veröffentlichungen heraus.

Das britische Nationalarchiv (The National Archives) veröffentlicht Urteile auf Find Case Law. Laut seiner Richtlinie ändert es den Text nie und schwärzt nichts: Anonymisieren muss vorher das Gericht.

An US-Bundesgerichten begrenzt Rule 5.2 der Federal Rules of Civil Procedure, was ein eingereichtes Schriftstück zeigen darf: die letzten vier Ziffern einer Sozialversicherungs- oder Kontonummer, das Geburtsjahr, die Initialen Minderjähriger. Die Erläuterungen sind deutlich: Die Geschäftsstelle muss nicht prüfen, schwärzen muss, wer einreicht.

Was sollten Sie schwärzen, bevor Sie eine Entscheidung oder Anlage weitergeben?

Die Praxis der Gerichte liefert eine brauchbare Checkliste für jedes Urteil, jeden Schriftsatz und jede Anlage.

  • Namen natürlicher Personen: Parteien, Zeugen, Dritte, Angehörige, samt Initialen und Unterschriften.
  • Orte, die auf eine Person verweisen: Adresse, kleines Dorf, Arbeitgeber, Schule, Vereine.
  • Geburtsdaten und andere persönliche Daten. Behalten Sie das Jahr nur, wenn der Leser es braucht.
  • Nummern: Sozialversicherung, Steuer-ID, Bankkonto, Telefon, dazu E-Mail-Adressen.
  • Stempel, Fotos und handschriftliche Notizen auf gescannten Anlagen.
  • Details, die jemanden herausheben: ein seltener Beruf, ein lokales Ereignis, ein sehr kleiner Betrieb.

Verwenden Sie gleichbleibende Platzhalter, wie das französische Open Data bei Adressen. Erika Mustermann wird überall zu [NAME1]. So bleibt nachvollziehbar, wer was getan hat.

Lesen Sie das Ergebnis dann mit den Augen eines Insiders. Würde eine Kollegin, ein Nachbar oder der Arbeitgeber Erika Mustermann allein am Sachverhalt erkennen? Wenn ja, schwärzen Sie mehr, fassen Sie zusammen oder geben Sie nichts weiter. Laut ULD bleibt in Ausnahmefällen nur der Verzicht auf die Veröffentlichung. Bewahren Sie das Original auf.

Kann Software das Schwärzen übernehmen?

Teilweise. Die französischen Gerichte kombinieren Software mit manueller Prüfung: Software findet Offensichtliches schnell, ein Mensch beurteilt den Kontext.

ONYRI Sanitize ist ein solches Werkzeug. Es läuft in Ihrem Browser, die Datei wird nicht hochgeladen. Es erkennt Namen, E-Mails, Telefonnummern, Adressen, Daten, IBANs und Ausweisnummern in PDFs, Word-Dateien und Scans. Danach exportiert es eine PDF-Datei oder ein Bild ohne Textebene: Unter den Masken bleibt nichts. Im Pro-Tarif ersetzt der Token-Modus jeden Wert durch einen gleichbleibenden Platzhalter wie [NAME1].

Die Erkennung ist nicht lückenlos, Firmennamen und medizinische Begriffe werden nicht erkannt, Handschrift wird nicht gelesen. Sie prüfen jeden Treffer, bevor Sie herunterladen. Schwärzen verringert das Risiko, macht eine Entscheidung aber nicht von selbst anonym.

Häufige Fragen

Ist eine veröffentlichte Gerichtsentscheidung anonym im Sinne der DSGVO?
Nicht unbedingt. Laut ULD ist die Anonymisierung der Gerichte keine Anonymisierung im Sinne des Datenschutzrechts: Zeugen, Saalpublikum oder Insider können die Beteiligten weiter erkennen. Das französische Justizministerium spricht von Pseudonymisierung, die die Identifizierung erschwert, aber nicht ganz verhindert.
Darf ich französische Open-Data-Entscheidungen weiterverwenden?
Ja, unter Bedingungen. Laut französischem Justizministerium stehen sie unter der Lizenz Etalab 2.0. Wer sie weiterverwendet, wird Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und darf Richter und Urkundsbeamte nicht profilieren, vergleichen oder bewerten.
Kann man in Frankreich weitere Schwärzungen beantragen?
Ja. Laut Ministerium kann jede interessierte Person bei der Cour de cassation oder dem Conseil d'État zusätzliche Schwärzungen oder deren Aufhebung beantragen, wenn Sicherheit oder Privatsphäre gefährdet sind.
Sollte ich beim Schwärzen Datumsangaben behalten?
Behalten Sie, was der Leser braucht. Das französische Open Data lässt bei geschwärzten Datumsangaben das Jahr stehen. Der zeitliche Ablauf zählt oft für die Begründung, ein volles Geburtsdatum selten.

Quellen und Verweise

Auf dieser WebsiteJuristische Dokumente anonymisieren

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