Mietbewerbung: Was Mieter und Vermieter schwärzen sollten
Was Vermieter laut DSK wann verlangen dürfen, was Sie auf Ausweis, Gehaltsabrechnung und Steuerbescheid schwärzen können und wie Sie Kopien kennzeichnen.
Schwärzen Sie, was der Vermieter für seine Entscheidung nicht braucht, und kennzeichnen Sie jede Kopie mit Zweck, Datum und Empfänger. Sichtbar bleibt, was er prüft: Ihr Name, Ihr Einkommen, Ihr Arbeitgeber. Vor der Besichtigung geben Sie nur Name, Anschrift und Kontaktdaten heraus.
Dieser Ratgeber behandelt Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die USA, Stand September 2026. Jede Regel nennt ihr Land. Er ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Warum sind Mietbewerbungen ein Ziel für Betrüger?
Eine Bewerbungsmappe ist ein fertiges Identitätspaket: Ausweis, Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid, Anschrift. Die Polizei Baden-Württemberg warnt: Nach einer Anfrage fordern scheinbar seriöse Anbieter SCHUFA-Auskünfte oder eine Ausweiskopie an. Damit können Betrüger Ihre Identität annehmen. Die Verbraucherzentrale rät davon ab, einem solchen Anbieter eine Ausweiskopie per E-Mail zu schicken. Auch in Frankreich warnt der staatliche Hilfsdienst Cybermalveillance vor falschen Anzeigen, die genau diese Unterlagen sammeln.
Das Muster ist international. In den USA warnt die Federal Trade Commission (FTC), dass Betrüger Sozialversicherungsnummer, Führerscheinfoto und Gehaltsnachweise verlangen können, um damit Ihre Identität zu stehlen. In Großbritannien meldete das Innenministerium im März 2025 rund 5.000 angezeigte Fälle von Mietbetrug im Vorjahr, mit Schäden von fast 9 Millionen Pfund.
Was darf ein Vermieter verlangen, und wann?
Deutschland. Die DSK hat ihre Orientierungshilfe zu Selbstauskünften im Januar 2026 aktualisiert. Besichtigen Sie allein, darf der Vermieter Ihre Angaben anhand des vorgezeigten Personalausweises prüfen und die Prüfung dokumentieren. Eine Ausweiskopie ist nicht erforderlich und damit unzulässig. Einkommensnachweise folgen erst, wenn Sie ausgewählt sind, kurz vor der Unterschrift: Gehaltsabrechnung, Kontoauszug oder Einkommensteuerbescheid in Kopie, jeweils mit geschwärzten nicht erforderlichen Angaben.
Frankreich. Ein Dekret vom 5. November 2015 legt fest, welche Unterlagen Vermieter und Makler verlangen dürfen: einen gültigen Ausweis mit Foto und Unterschrift, einen Wohnsitznachweis, Nachweise über Tätigkeit und Einkommen, etwa die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder einen der beiden letzten Steuerbescheide. Kontoauszüge, Krankenversicherungskarte, Familienstammbuch und Strafregisterauszug sind ausgeschlossen. Laut CNIL drohen bis zu 3.000 € Bußgeld, bei juristischen Personen bis zu 15.000 €.
Großbritannien und USA. In England müssen Vermieter bei allen erwachsenen Mietern das sogenannte Right to Rent prüfen, also das Recht, im Land zu mieten. Bei einer Prüfung anhand der Originaldokumente kopieren sie laut GOV.UK die Dokumente samt der Seiten mit Ihren Angaben und bewahren die Kopien während des Mietverhältnisses und ein Jahr danach auf. Schwärzen ist dort keine Option. In den USA betont die FTC, dass ein Vermieter Ihre Sozialversicherungsnummer oder Ihre Bonitätsbewertung erst braucht, wenn Sie der Anmietung zugestimmt haben.
Was sollten Sie auf welchem Dokument schwärzen?
| Dokument | Sichtbar lassen | Oft schwärzbar | Achtung |
|---|---|---|---|
| Personalausweis oder Pass | Name, Foto, Gültigkeit | Zugangs- und Seriennummer, maschinenlesbare Zone | Deutschland: vorzeigen statt kopieren. Frankreich: Foto und Unterschrift nötig. England: vollständige Kopie |
| Gehaltsabrechnung | Name, Arbeitgeber, Zeitraum, Nettobetrag | Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, Bankverbindung | Kirchensteuermerkmal und Steuerklasse verraten Religion und Familienstand. Beträge nie schwärzen |
| Steuerbescheid | Name, Jahr, Einkommen | Steuer-ID, Zeilen zur Kirchensteuer | Frankreich: beide Referenznummern stehen lassen, wenn der Vermieter online prüft |
| Kontoauszug oder Bankverbindung | Nichts vor der Zusage | Alle Buchungen außer dem Gehaltseingang | Deutschland: als Einkommensnachweis möglich. Frankreich: Kontoauszüge verboten, Bankverbindung erst nach der Auswahl |
Zwei Punkte verdienen besondere Sorgfalt. Nach § 1 der Entgeltbescheinigungsverordnung muss eine Gehaltsabrechnung unter anderem Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Steuer-ID und die Merkmale für den Kirchensteuerabzug enthalten. Das Kirchensteuermerkmal verrät eine Religion, und die DSK hält eine Abfrage der Religion für unzulässig. In Frankreich betont die CNIL, dass die Sozialversicherungsnummer eine Person sicher identifiziert und nur von gesetzlich befugten Stellen genutzt werden darf, etwa vom Arbeitgeber für die Lohnabrechnung.
Wie schwärzen und kennzeichnen Sie eine Kopie richtig?
- 1Prüfen Sie vor jedem Versand, ob Anzeige und Anbieter echt sind.
- 2Arbeiten Sie mit einer Kopie und bewahren Sie das Original unverändert auf.
- 3Schwärzen Sie die Felder aus der Tabelle mit einem Werkzeug, das den Text entfernt, statt ihn nur zu überdecken.
- 4Versuchen Sie, den Text unter jeder Schwärzung zu markieren oder zu kopieren. Es darf nichts herauskommen.
- 5Fügen Sie ein Wasserzeichen mit Zweck, Datum und Empfänger hinzu, zum Beispiel: Kopie von Erika Mustermann, nur für die Mietbewerbung bei Hausverwaltung Muster, Musterstraße 12, 23.09.2026.
- 6Senden Sie über einen Weg, den Sie kontrollieren, oder übergeben Sie die Unterlagen persönlich.
Schritt 3 ist entscheidend. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen warnt: Text mit einem schwarzen Kasten zu überdecken, ist auch bei PDF-Dokumenten nicht geeignet, ebenso wenig weiße Schrift oder ein schwarzer Hintergrund. Das Wort Kopie im Wasserzeichen hat einen Grund: Nach § 20 Personalausweisgesetz muss eine Ausweiskopie eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein.
In Frankreich bietet der Staat eigene Dienste: DossierFacile überzieht Bewerbungsunterlagen mit Wasserzeichen und teilt sie per Link, den Sie jederzeit sperren können. Ein Werkzeug, das im Browser arbeitet, wie ONYRI Sanitize, schwärzt ein PDF, eine Word-Datei oder einen Scan, ohne sie hochzuladen, und exportiert eine flache Kopie ohne Textebene. Die Erkennung ist nicht lückenlos: Prüfen Sie jede Seite vor dem Herunterladen.
Was sollten Makler und Vermieter vor der Weitergabe schwärzen?
Makler und Hausverwaltungen erhalten viele vollständige Mappen und geben einen Teil davon weiter. Beim Ausweis genügt laut LDI NRW ein Vermerk wie: Identität durch Einsichtnahme bestätigt. Eine Kopie darf grundsätzlich weder angefertigt noch gefordert werden, weder bei der Besichtigung noch beim Vertragsschluss. Die französische CNIL ergänzt: Wählt der Makler den Mieter aus, sollte der Eigentümer grundsätzlich nicht alle Mappen erhalten, sondern nur die der Vorauswahl.
- Geben Sie nur die Mappen der Vorauswahl weiter, und nur die Seiten, die für die Entscheidung nötig sind.
- Schwärzen Sie Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID und Bankverbindung vor der Weitergabe.
- Für einen ersten Vergleich reicht oft eine Übersicht mit Bezeichnungen wie Bewerber 1 und Bewerber 2.
- Löschen Sie Unterlagen, die gar nicht verlangt werden durften, oder geben Sie sie zurück.
- Vermerken Sie die Ausweisprüfung, statt den Ausweis zu kopieren.
- Legen Sie ein Löschdatum für die Mappen abgelehnter Bewerber fest.
Wie lange dürfen Mappen bleiben? Laut DSK sind die Daten abgelehnter Bewerber zu löschen, sobald sie nicht mehr gebraucht werden, bei möglichen Ansprüchen nach dem AGG in der Regel spätestens nach sechs Monaten. Makler und Hausverwaltungen löschen spätestens, wenn der Mietvertrag mit jemand anderem geschlossen ist. In Frankreich hält die CNIL drei Monate für angemessen.
Häufige Fragen
- Darf ein Vermieter eine teilweise geschwärzte Bewerbung ablehnen?
- Das kann passieren, wenn Sie geschwärzt haben, was er prüfen muss, etwa Ihren Namen oder Ihr Nettoeinkommen. Schwärzen Sie nur, was für die Entscheidung keine Rolle spielt, und sagen Sie, was Sie geschwärzt haben und warum. Die DSK nennt Kopien mit geschwärzten nicht erforderlichen Angaben ausdrücklich als Weg für Einkommensnachweise.
- Reicht ein Wasserzeichen allein?
- Nein. Ein Wasserzeichen zeigt, für wen eine Kopie bestimmt war. Es verdeckt nichts: Ihre Steuer-ID bleibt darunter lesbar. Kombinieren Sie beides: Erst schwärzen, was nicht nötig ist, dann den Rest kennzeichnen.
- Muss ich dem Vermieter meine Datenkopie von einer Auskunftei geben?
- Nein. Laut DSK darf der Vermieter keine Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen, weil sie oft viel mehr Angaben enthält als nötig. Zulässig ist ein Bonitätsnachweis, der für eine Anmietung gedacht ist und nur die dafür erforderlichen Angaben enthält. Liegt ein solcher Nachweis vor, darf der Vermieter nicht zusätzlich selbst bei einer Auskunftei anfragen.
- Ich habe meine Unterlagen schon an eine Fake-Anzeige geschickt. Was nun?
- Bewahren Sie alle Nachrichten als Beweis auf. Die Polizei Baden-Württemberg rät: das Wohnungsportal informieren, Strafanzeige erstatten und, falls Sie schon Geld überwiesen haben, sofort die Bank bitten, die Überweisung zu stoppen. Prüfen Sie danach Ihre Kontoauszüge regelmäßig auf fremde Buchungen.
Quellen und Verweise
- Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0, Januar 2026 (PDF) — Datenschutzkonferenz (DSK)
- Personalausweis und Datenschutz (Abschnitt Vermietung von Wohnraum) — Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)
- Personalausweisgesetz, § 20 Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Entgeltbescheinigungsverordnung, § 1 Inhalt und Verfahren der Entgeltbescheinigung — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Hinweise zum Schwärzen von Dokumenten (Stand: Juli 2025) — Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
- Fake-Wohnungen im Internet: So erkennen Sie falsche Immobilienanzeigen (Stand: 7. August 2026) — Verbraucherzentrale
- Infoblatt Betrug bei der Wohnungssuche (PDF) — Polizei Baden-Württemberg, Prävention
- Location d'un bien immobilier : quels justificatifs peut-on demander aux candidats ? (französisch, 10.10.2025) — CNIL
- Référentiel relatif à la gestion locative, 6. Mai 2021 (PDF, französisch) — CNIL
- Qui peut me demander mon numéro de sécurité sociale (NIR) ? (französisch) — CNIL
- Comment réagir en cas d'arnaques à la location immobilière ? (französisch, 31.03.2025) — Cybermalveillance.gouv.fr
- DossierFacile, le dossier de location numérique de l'État (französisch) — Französisches Wohnungsbauministerium, DGALN
- Précisions sur le service de vérification des avis (französisch) — impots.gouv.fr, französische Finanzverwaltung
- Check your tenant's right to rent: making copies of the documents (englisch) — GOV.UK
- Young people urged to Think Fraud over rent offers, 3. März 2025 (englisch) — GOV.UK, Home Office
- Rental Listing Scams, Juni 2026 (englisch) — Federal Trade Commission
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