Schwarzer Marker oder Token-Modus: Welchen Modus sollten Sie wählen?
Der Schwarze Marker entfernt einen Wert endgültig. Der Token-Modus ersetzt ihn durch ein Etikett wie [NAME1]. Wann welcher Modus passt und was die DSGVO sagt.
Wählen Sie den Schwarzen Marker, wenn die Kopie Ihr Haus endgültig verlässt: bei einer Herausgabe an Dritte, einer Veröffentlichung oder einer Anlage zu einem Schriftsatz. Wählen Sie den Token-Modus, wenn jemand dem Inhalt noch folgen muss: eine Kollegin, ein Prüfer oder ein KI-Assistent. Der Schwarze Marker legt einen deckenden Balken über jeden Wert. Der Token-Modus schreibt an dieselbe Stelle ein Etikett wie [NAME1].
Beide sind Schwärzungsmodi von ONYRI Sanitize, einer Web-App, die PDFs, Word-Dateien, Scans und Bilder in Ihrem Browser verarbeitet. Beide liefern eine flach gerenderte Datei, unter deren Masken nichts verborgen bleibt. Der Schwarze Marker ist in jedem Tarif enthalten. Der Token-Modus gehört zu Pro.
Was setzt jeder Modus auf die Seite?
Nehmen Sie eine Zeile aus einem erfundenen Darlehensschreiben: Erika Mustermann zahlt Max Beispiel das Darlehen per Überweisung auf die IBAN DE00 0000 0000 0000 0000 00 zurück. Mit dem Schwarzen Marker werden beide Namen und die Kontonummer zu deckenden Balken. Das lässt sich nicht rückgängig machen. Der Leser sieht, dass etwas entfernt wurde, aber nicht, was es war.
Im Token-Modus lautet die Zeile: [NAME1] zahlt [NAME2] das Darlehen per Überweisung auf die IBAN [IBAN1] zurück. Jedes Etikett nennt die Art des Wertes und eine Nummer. Der Satz bleibt verständlich. Sie wissen, dass eine Person einer anderen Geld schuldet. Sie wissen nicht, wer.
| Kriterium | Schwarzer Marker | Token-Modus |
|---|---|---|
| Was den Wert ersetzt | Ein deckender schwarzer Balken | Ein Etikett wie [NAME1] oder [IBAN1] |
| Was der Leser erfährt | Dass etwas entfernt wurde | Die Art des Wertes und welche Nennungen zusammengehören |
| Einordnung nach DSGVO | Schwärzung. Ob die Kopie anonym ist, hängt vom Rest ab | Pseudonymisierung. Weiterhin personenbezogene Daten |
| Tarif | Jeder Tarif, auch Free | Pro und Team |
Welcher Modus passt zu welchem Anwendungsfall?
Stellen Sie sich eine einzige Frage: Muss der Leser die Personen auseinanderhalten? Wenn nicht, nehmen Sie den Schwarzen Marker. Er verrät am wenigsten. Wenn ja, nehmen Sie den Token-Modus und behandeln Sie die Kopie als personenbezogene Daten.
| Anwendungsfall | Modus | Warum |
|---|---|---|
| Auskunftsersuchen, wenn die Datei andere Personen nennt | Schwarzer Marker | Der Antragsteller soll nicht erfahren, wer sie sind |
| Veröffentlichung von Bericht, Entscheidung oder Protokoll | Schwarzer Marker | Eine öffentliche Kopie haben Sie nicht mehr in der Hand |
| Anlage für die Gegenseite oder einen Versicherer | Schwarzer Marker | Nicht umkehrbar. Nichts Zusätzliches wird verraten |
| Vertrag für die Zusammenfassung durch einen KI-Assistenten | Token-Modus | Er muss verfolgen, wer wem was schuldet |
| Akte für eine externe Gutachterin zur Analyse | Token-Modus | Sie braucht Rollen, keine Identitäten |
Warum sind einheitliche Etiketten wichtig?
Im Token-Modus erhält derselbe Wert im ganzen Dokument dasselbe Etikett. Ist Erika Mustermann auf Seite 2 [NAME1], dann ist sie es auch auf Seite 40. Max Beispiel bleibt [NAME2]. Ein Leser oder ein KI-Assistent kann einem langen Vertrag folgen, ohne die Parteien zu verwechseln.
Zwei Hinweise. Die Regel gilt für identische Werte: Steht ein Name in zwei Schreibweisen im Text, prüfen Sie die Vorschau. Und sie gilt für ein einzelnes Dokument. In einer anderen Datei kann [NAME1] jemand anderes sein.
Ist der Token-Modus eine Anonymisierung im Sinne der DSGVO?
Nein. Er ist eine Pseudonymisierung. Art. 4 Nr. 5 DSGVO meint eine Verarbeitung, nach der die Daten ohne zusätzliche, gesondert aufbewahrte Informationen keiner bestimmten Person mehr zugeordnet werden können. Diese Information ist hier Ihre Originaldatei. Der BfDI schreibt in seinem Positionspapier vom 29. Juni 2020 mit Verweis auf Erwägungsgrund 26: Pseudonymisierte Daten sind personenbezogene Daten, auf die das Datenschutzrecht anwendbar ist.
Sinnvoll bleibt der Schritt trotzdem. Nach Erwägungsgrund 28 kann die Pseudonymisierung die Risiken für die betroffenen Personen senken. Die Stellungnahme 5/2014 nennt sie eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme, aber keine Anonymisierungstechnik. Die Leitlinien, die der Europäische Datenschutzausschuss im Januar 2025 zur öffentlichen Konsultation angenommen hat, wiederholen es: Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogene Daten.
Auch der Schwarze Marker ist kein Rechtsstatus. Die Werte sind weg, doch ein seltener Beruf, ein kleiner Ort oder ein einmaliges Ereignis können weiter auf jemanden hinweisen. Die Stellungnahme 5/2014 sagte es bereits für Datenbestände: Behalten Sie das Original und geben Sie einen Teil mit maskierten Identifikatoren weiter, bleibt das Ergebnis personenbezogen. Die App nennt die Funktion Dokument anonymisieren. Das ist Alltagssprache. Im Sinne der DSGVO erhalten Sie eine geschwärzte oder eine pseudonymisierte Kopie.
Was haben beide Modi gemeinsam?
- Ein flacher Export: ein PDF oder PNG aus Bildern, ohne Textebene und ohne Inhalt unter den Masken. Eine Word-Datei kommt als PDF zurück. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen nennt es ungeeignet, Text nur mit einem schwarzen Kasten zu überdecken.
- Verarbeitung in Ihrem Browser. Die Datei wird nie hochgeladen. Der Server erhält nur Zähler (Dokumente, Seiten, geschwärzte Elemente), um Ihren Tarif anzuwenden.
- Dieselbe Erkennung im selben Tarif: rund 40 Detektoren in 6 Familien, dazu Ihre eigenen Regeln und einzelne Begriffe unter Außerdem schwärzen. Die Detektoren für technische Secrets setzen Pro voraus.
- Eine Vorschau, die Sie vor dem Download Element für Element prüfen.
- Kein Weg zurück. Keiner der beiden Modi stellt das Original wieder her. Bewahren Sie Ihre Originaldatei auf.
Kennen Sie die Grenzen. Die Erkennung ist nicht vollständig. Es gibt keinen Detektor für medizinische Begriffe, für Gehälter als solche oder für Firmennamen: Ergänzen Sie diese selbst. Scans liest eine Texterkennung (OCR) auf Ihrem Gerät, in Englisch, Französisch und Deutsch. Das dauert länger, und die Genauigkeit hängt von der Scanqualität ab. Handschrift wird nicht gelesen. Schwärzen verringert das Risiko. Allein macht es ein Dokument weder anonym noch DSGVO-konform.
In welchem Tarif ist der Token-Modus enthalten?
Stand September 2026 gehört der Token-Modus zu Pro: 9,90 € pro Monat oder 99 € pro Jahr, jeweils zzgl. MwSt. Pro bringt außerdem unbegrenzt viele Dokumente und Seiten, Detektoren für technische Secrets (API-Schlüssel, Cloud-Tokens) sowie unbegrenzt viele eigene Regeln und Profile. Pro beginnt mit einer 7-tägigen Testphase. Ihre Karte wird hinterlegt, und zum Start der Testphase wird nichts abgebucht.
Team kostet 24,90 € pro Nutzer und Monat oder 249 € pro Nutzer und Jahr, jeweils zzgl. MwSt., bei mindestens 3 Plätzen. Jeder Platz erhält Pro und bevorzugten E-Mail-Support. Gemeinsamer Arbeitsbereich, Einladungen, Rollen und Audit-Logs sind noch nicht verfügbar. Im Free-Tarif bleiben der Schwarze Marker, die Basisdetektoren und 3 eigene Regeln.
Häufige Fragen
- Lässt sich aus einer Token-Kopie das Original wiederherstellen?
- Nein. Keiner der beiden Modi hat eine Funktion zur Wiederherstellung, und der Export enthält weder verborgenen Text noch einen Schlüssel. Wer [NAME1] ist, zeigt nur Ihre Originaldatei. Bewahren Sie sie dort auf, wo nur die richtigen Personen sie öffnen können.
- Ist eine Kopie mit Schwarzem Marker anonym?
- Nicht automatisch. Der übrige Text kann weiter jemanden erkennbar machen. Lesen Sie die Kopie wie ein Fremder, und schwärzen Sie Funktion, Ort oder Datum, wenn sie die Person verraten.
- Kann ich eine Token-Kopie an einen KI-Assistenten geben?
- Dafür ist der Token-Modus gedacht: Der Assistent folgt Rollen, nicht Identitäten. Für Sie bleibt die Kopie aber personenbezogen, denn Sie besitzen das Original. Für den Empfänger kann anderes gelten. Im Urteil C-413/23 P vom 4. September 2025, ergangen zu den Datenschutzregeln für EU-Einrichtungen, hat der Gerichtshof entschieden, dass pseudonymisierte Daten nicht zwingend für jede Person personenbezogene Daten sind. Prüfen Sie zuerst die Bedingungen des Assistenten und Ihre eigenen Verschwiegenheitspflichten.
Quellen und Verweise
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 4 Nr. 5, Erwägungsgründe 26 und 28 — EUR-Lex
- Positionspapier zur Anonymisierung unter der DSGVO unter besonderer Berücksichtigung der TK-Branche (Stand: 29. Juni 2020, PDF) — Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Stellungnahme 5/2014 zu Anonymisierungstechniken (WP216), angenommen am 10. April 2014 — Artikel-29-Datenschutzgruppe
- EDSA nimmt Leitlinien zur Pseudonymisierung an (17. Januar 2025) — Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)
- Hinweise zum Schwärzen von Dokumenten (Stand: Juli 2025) — Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
- Urteil vom 4. September 2025, EDSB gegen SRB, C-413/23 P — Gerichtshof der Europäischen Union (EUR-Lex)
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