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KI in der Arztpraxis: Patientendaten und ärztliche Schweigepflicht

Dürfen Ärzte KI-Tools wie ChatGPT nutzen? Was DSGVO Art. 9, StGB § 203 und die Musterberufsordnung fordern – und wie Sie Patientendaten praktisch schützen.

Von Alexis de ONYRI
Besorgt um Ihre Daten? Anonymisieren Sie sie vor der KI

Kurz gesagt: Geben Sie niemals identifizierbare Patientendaten in eine gewöhnliche KI wie ChatGPT, Copilot oder Gemini ein. Gesundheitsdaten sind nach DSGVO Art. 9 besonders geschützt. Zusätzlich bindet Sie die ärztliche Schweigepflicht nach StGB § 203 und der Musterberufsordnung. KI kann in der Praxis helfen – aber nur, wenn Sie vorher jede Angabe entfernen oder ersetzen, die auf eine Patientin oder einen Patienten zurückführt.

Warum Patientendaten besonders geschützt sind

Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Das steht in DSGVO Art. 9. Die Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur mit einer engen Ausnahme erlaubt, etwa der Behandlung selbst. Dazu kommt die ärztliche Schweigepflicht. Sie verpflichtet Sie, Patientengeheimnisse zu wahren. Wer sie verletzt, macht sich nach StGB § 203 strafbar.

  • DSGVO Art. 9: Gesundheitsdaten sind eine besondere Kategorie mit strengem Schutz.
  • StGB § 203: Wer ein Patientengeheimnis unbefugt offenbart, macht sich strafbar – bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
  • Musterberufsordnung (MBO-Ä): Die Schweigepflicht ist auch berufsrechtlich verankert und gilt über den Tod der Patientin hinaus.
  • Schon der Name, das Geburtsdatum oder eine seltene Diagnose können eine Person identifizierbar machen.

Wichtig: Auch wenn Sie einen Namen durch einen Platzhalter ersetzen, bleibt es oft ein Personenbezug. Nach DSGVO Erwägungsgrund 26 sind pseudonymisierte Daten weiterhin personenbezogene Daten. Pseudonymisierung senkt das Risiko, hebt Ihre Pflichten aber nicht auf.

Was passiert, wenn Sie Daten in eine KI eingeben

Wenn Sie Text in eine Consumer-KI eingeben, verlässt dieser Text Ihren Rechner. Er wird auf den Servern des Anbieters verarbeitet und kann dort gespeichert werden. Was mit dem Inhalt passiert, hängt vom jeweiligen Dienst und Tarif ab. Diese Richtlinien ändern sich häufig, deshalb sollten Sie immer die aktuelle Dokumentation prüfen.

  • Nach Angaben von OpenAI werden Eingaben aus den kostenlosen Verbraucherdiensten unter bestimmten Bedingungen zum Training verwendet, sofern Sie nicht widersprechen – prüfen Sie die aktuellen Nutzungsbedingungen.
  • Nach Angaben von Microsoft und Google gelten für Geschäfts- und Enterprise-Produkte andere Regeln als für die kostenlosen Verbraucher-Versionen.
  • Ohne einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) fehlt in der Regel die rechtliche Grundlage, um überhaupt personenbezogene Daten an den Anbieter zu geben.
  • Ein einmal übermittelter Inhalt lässt sich nicht sicher zurückrufen.

Für Sie heißt das: Sobald ein Patientengeheimnis den Rechner verlässt und bei einem Anbieter ohne AVV landet, kann das eine unbefugte Offenbarung im Sinne von StGB § 203 sein. Das gilt auch dann, wenn Sie es nur schnell zur Formulierungshilfe eingegeben haben.

Welche KI-Nutzung in der Praxis erlaubt ist

Nicht jede KI-Nutzung ist tabu. Es kommt darauf an, ob identifizierbare Daten im Spiel sind und welche Schutzmaßnahme Sie treffen. Die folgende Tabelle zeigt typische Fälle aus dem Praxisalltag. Sie ist eine Orientierung, kein Freibrief – im Zweifel gilt das strengere Prinzip: keine Patientendaten in die KI.

AnwendungsfallErlaubt?Schutzmaßnahme
Allgemeine Terminvorlage ohne Patientenbezug schreibenJaNur Platzhalter statt echter Namen und Daten verwenden
Arztbrief mit echtem Namen zusammenfassen lassenNeinErst pseudonymisieren; nur mit AVV und geprüftem Dienst
Zu einem anonymen, häufigen Krankheitsbild recherchierenJa, mit VorsichtKeine identifizierenden Angaben; keine seltene Kombination nennen
Abrechnung mit Versichertennummer prüfen lassenNeinLokale Praxissoftware nutzen, keine Consumer-KI
Patienten-E-Mail-Vorlage formulierenJaName, Diagnose und Kontakt durch Platzhalter ersetzen

Merken Sie sich die Faustregel: Je genauer die Angaben, desto leichter ist eine Person identifizierbar. Ein häufiges Krankheitsbild in einer großen Stadt ist unkritischer als eine seltene Diagnose in einem kleinen Ort. Im zweiten Fall reicht manchmal schon der Kontext, um die Person zu erkennen.

Pseudonymisierung vor jeder KI-Nutzung

Die wirksamste Schutzmaßnahme ist Datenminimierung: Geben Sie so wenig wie möglich preis. Was übrig bleibt, ersetzen Sie durch Platzhalter, bevor der Text die Praxis verlässt. Genau hier setzt ONYRI Sanitize an. Das Tool erkennt sensible Angaben im Text und ersetzt sie durch umkehrbare Token – zum Beispiel wird aus einem Namen ein neutraler Platzhalter.

Wichtig zur Technik: Der Erkennungsmotor läuft vollständig in Ihrem Browser. Die Zuordnung von Token zu echtem Wert bleibt immer lokal auf Ihrem Gerät und wird nie an einen Server gesendet. Wenn Sie den integrierten Chat nutzen, geht nur der bereits anonymisierte Text an das KI-Modell. Die Antwort wird danach in Ihrem Browser wieder mit den echten Werten befüllt.

  • Datenminimierung nach DSGVO Art. 5: nur das Nötigste verarbeiten.
  • Pseudonymisierung senkt das Risiko einer Offenlegung deutlich.
  • Der Token-zu-Wert-Zuordnung verlässt den Browser nicht.
  • Ehrlich bleibt: Pseudonymisierte Daten sind weiterhin personenbezogen (Erwägungsgrund 26). Ihre Pflichten bleiben bestehen.

ONYRI garantiert keine DSGVO-Konformität und macht Ihre Ausgabe nicht rechtssicher anonym. Das Tool reduziert die Datenmenge, die überhaupt nach außen gelangt. Diese Minimierung unterstützt Ihre Pflichten – sie ersetzt sie nicht.

Checkliste: AVV und Dokumentation

Wenn Sie KI in der Praxis einsetzen wollen, brauchen Sie mehr als nur Vorsicht beim Tippen. Sie brauchen einen dokumentierten Rahmen. Arbeiten Sie diese Punkte der Reihe nach ab, bevor das erste Tool live geht.

  1. 1Prüfen Sie, ob der Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) anbietet, und schließen Sie ihn ab.
  2. 2Klären Sie, wo die Daten verarbeitet werden und ob sie zum Training genutzt werden – anhand der aktuellen Anbieterdokumentation.
  3. 3Legen Sie schriftlich fest, welche KI-Nutzung erlaubt ist und welche nicht.
  4. 4Pseudonymisieren oder entfernen Sie alle Patientendaten, bevor sie in ein KI-Tool gelangen.
  5. 5Schulen Sie Ihr Team: Wer darf was, und was gehört niemals in eine KI?
  6. 6Führen Sie ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und dokumentieren Sie Ihre Entscheidungen.

Wenn Sie unsicher sind, holen Sie Ihre Datenschutzaufsicht oder Ihre Ärztekammer ins Boot. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat dazu eine Orientierungshilfe zu Künstlicher Intelligenz und Datenschutz veröffentlicht. Sie ist ein guter Startpunkt für die Praxis.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als Arzt ChatGPT für Patientendaten nutzen?
Nicht mit identifizierbaren Daten. Gesundheitsdaten sind nach DSGVO Art. 9 besonders geschützt, und die Schweigepflicht nach StGB § 203 bindet Sie zusätzlich. Ohne AVV und ohne Pseudonymisierung ist die Eingabe echter Patientendaten in eine Consumer-KI hochriskant.
Reicht es, nur den Namen zu entfernen?
Nein, oft nicht. Auch Geburtsdatum, Ort oder eine seltene Diagnose können eine Person identifizierbar machen. Und selbst pseudonymisierte Daten bleiben nach DSGVO Erwägungsgrund 26 personenbezogen. Entfernen Sie so viel wie möglich.
Macht ein Tool wie ONYRI meine Nutzung DSGVO-konform?
Nein. ONYRI pseudonymisiert Ihren Text und senkt die Datenmenge, die nach außen gelangt. Das unterstützt die Datenminimierung nach DSGVO Art. 5, ersetzt aber keine AVV, keine Dokumentation und keine rechtliche Prüfung.
Was brauche ich, um KI rechtssicher in der Praxis einzusetzen?
Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, eine klare interne Regel, Pseudonymisierung vor jeder Eingabe, Team-Schulung und eine Dokumentation. Im Zweifel prüfen Sie den Fall mit Ihrer Datenschutzaufsicht oder Ärztekammer.

Quellen & Referenzen

Behalten Sie Ihre sensiblen Daten in Ihrem Browser

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