Ist der KI-Einsatz für Notare in Frankreich sicher?
KI hilft beim Entwerfen und Zusammenfassen. Doch wer Urkundendaten in eine Verbraucher-KI einfügt, gibt das Berufsgeheimnis eines französischen Notars an einen Dritten preis.
Die Antwort passt in einen Satz. KI kann Ihnen beim Entwerfen oder Zusammenfassen helfen, aber vertrauen Sie ihr niemals Ihre Urkundendaten an. Die Identität einer Partei. Ein Nachlasswert. Eine Familiensituation. In eine Verbraucher-KI eingefügt, verlassen diese Angaben Ihre Kanzlei. Das ist eine Preisgabe an einen Dritten. Doch ein Notar ist ein öffentlicher Amtsträger, gebunden an eine allgemeine und absolute berufliche Verschwiegenheit. Und nach der DSGVO bleiben Sie Verantwortlicher für die Daten Ihrer Mandanten. Es gibt eine saubere Methode: vor jedem Prompt anonymisieren und die Werte anschließend lokal wiederherstellen.
Das Problem: Urkundendaten in die KI eingefügt
Die Gewohnheit verbreitet sich schnell in den Kanzleien. Man bittet eine KI, eine Nachlassakte zusammenzufassen. Man lässt sie eine Klausel eines Ehevertrags umformulieren. Man legt ihr den Entwurf einer Schenkung vor. Um Zeit zu sparen, fügt man den Rohtext ein. Dieser Text enthält oft die echten Daten der Parteien. Genau hier entsteht das Risiko, nicht im Werkzeug selbst.
Eine notarielle Urkunde bündelt einige der sensibelsten Daten überhaupt. Das kann ein schlecht vorbereiteter Prompt preisgeben.
- Die Identität und die Kontaktdaten der Parteien sowie die der genannten Dritten.
- Das Vermögen: Immobilien, Konten, Beträge, Nachlasswerte.
- Die Familiensituation: Güterstand, Abstammung, Schenkungen, Erben.
- Die Urkundenreferenzen und die der Akte beigefügten Unterlagen.
Der Einsatz: öffentlicher Amtsträger, Verschwiegenheit und DSGVO
Ein Notar ist kein gewöhnlicher Dienstleister. Er ist ein öffentlicher und ministerieller Amtsträger, dem hoheitliche Befugnisse übertragen sind. Der Notar beurkundet, nimmt die Zustimmung der Parteien entgegen und verwahrt die Urschriften. Als solcher unterliegt er der beruflichen Verschwiegenheit. Diese Verschwiegenheit wird als allgemein und absolut beschrieben. Alles, was der Notar in Ausübung seines Amtes erfährt, ist davon erfasst. Auch das Kanzleipersonal ist daran gebunden.
Die Sanktion ist nicht theoretisch. Artikel 226-13 des Strafgesetzbuchs bestraft die Offenbarung einer geheimen Information durch eine Person, der sie anvertraut ist. Die angedrohte Strafe reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe und 15.000 Euro Geldstrafe. Der Status selbst ist alt und gefestigt. Er ist durch die Verordnung Nr. 45-2590 vom 2. November 1945 über den Status des Notariats festgelegt.
Nun ist ein Anbieter von Verbraucher-KI ein nicht befugter Dritter. Die Verschwiegenheit bindet den Notar und sein Personal, nicht einen externen Dienst. Urkundendaten in eine KI einzufügen bedeutet also, geheimnisgeschützte Informationen gegenüber diesem Dritten preiszugeben. Der Inhalt kann gespeichert, gelesen oder zum Training des Modells wiederverwendet werden. Schon die Preisgabe allein genügt, um ein Problem zu sein, selbst ohne öffentliches Leck.
Die DSGVO tritt zur Verschwiegenheit hinzu. Der Notar ist Verantwortlicher für die Daten seiner Mandanten. Die CNIL, die französische Datenschutzbehörde, weist darauf hin, dass KI keine Ausnahme genießt. Sobald ein KI-System personenbezogene Daten verarbeitet, gilt die Verordnung vollständig. Das betrifft das Training, die Anfrage und die Ausgabe. Rechtsgrundlage, Datenminimierung, Sicherheit, Transparenz: nichts wird beiseitegelassen.
Ist KI im Notariat verboten?
Nein. Keine Vorschrift verbietet einem Notar den Einsatz von KI. Das Werkzeug kann eine Argumentation strukturieren, eine Klausel umformulieren oder eine Gliederung vorschlagen. Das Problem ist die Preisgabe der Daten, nicht die Nutzung der KI an sich. Die Frage lautet also nicht „Sollen wir auf KI verzichten?“. Die Frage lautet „Wie nutzen wir sie, ohne die Urkundendaten preiszugeben?“. Die Antwort passt in ein Wort: Datenminimierung.
| Irrtum | Die Realität |
|---|---|
| „Eine Urkunde in die KI einzufügen bleibt unter uns“ | Es ist eine Preisgabe an einen nicht befugten Dritten, während die Verschwiegenheit allgemein und absolut ist |
| „Die DSGVO gilt nicht für KI“ | Die CNIL weist darauf hin, dass keine Ausnahme besteht: Die Verordnung gilt vollständig |
| „KI ist im Notariat verboten“ | Nein: Es ist die Preisgabe der Daten, die das Problem ist, nicht das Werkzeug |
| „Notar oder Dienstleister, dieselbe Verschwiegenheit“ | Ein Notar ist ein öffentlicher Amtsträger; seine Verschwiegenheit ist strenger, und ein KI-Anbieter ist ein Dritter |
Die Lösung: vor dem Prompt anonymisieren
Die Lösung deckt sich mit dem, was die CNIL sagt. Wenn personenbezogene Daten für die Verarbeitung nicht erforderlich sind, entfernt man sie vorgelagert. Das ist die auf KI angewandte Datenminimierung. Der Notar behält das Werkzeug und spart Zeit. Die KI sieht die echten Werte der Urkunde nie. Sie behalten die Kontrolle über das Geheimnis, auf Ihrem eigenen Rechner.
In der Praxis geht man Schritt für Schritt vor. Man spürt jedes identifizierende Element auf. Man ersetzt es vor dem Senden durch ein Token. Die KI arbeitet an der Form der Akte, ohne je Identitäten oder Beträge zu lesen. Anschließend stellt man die echten Werte lokal wieder her. Hier ist die Reihenfolge, der zu folgen ist.
- 1Spüren Sie die Urkundendaten auf: Identitäten, Vermögen, Familiensituation, Referenzen.
- 2Ersetzen Sie sie durch umkehrbare Token, im Browser.
- 3Senden Sie nur den anonymisierten Text an die KI.
- 4Stellen Sie die echten Werte in der Antwort lokal wieder her und lesen Sie das Ergebnis dann erneut durch.
Genau dafür ist ONYRI Sanitize da. Die Engine erkennt sensible Daten — Identitäten, Kontaktdaten, Beträge, Referenzen — und ersetzt sie vor dem Senden durch umkehrbare Token. Die Erkennung und das Mapping bleiben in Ihrem Browser. Nur anonymisierter Text erreicht das Modell. Die KI findet nur Token, nie Ihre Urkundendaten. Sie erhalten die Hilfe der KI und verringern zugleich die Preisgabe, die zu beherrschen die berufliche Verschwiegenheit und die DSGVO von Ihnen verlangen.
Häufig gestellte Fragen
- Kann ein Notar KI nutzen, ohne die berufliche Verschwiegenheit zu verletzen?
- Ja, sofern die Urkundendaten nicht preisgegeben werden. Ein Notar ist ein öffentlicher Amtsträger, der einer allgemeinen und absoluten Verschwiegenheit unterliegt, deren Verletzung durch Artikel 226-13 des Strafgesetzbuchs bestraft wird. Identitäten oder ein Vermögen in eine Verbraucher-KI einzufügen gibt diese Informationen an einen Dritten preis. KI bleibt bei anonymisiertem Text nützlich: Entfernen Sie die identifizierenden Daten vor jedem Prompt.
- Ist KI im Notariat verboten?
- Nein. Keine Vorschrift verbietet Notaren KI. Das Problem ist die Preisgabe der Daten, nicht das Werkzeug. Die CNIL weist im Übrigen darauf hin, dass die DSGVO vollständig für jede KI gilt, die personenbezogene Daten verarbeitet, und nennt die vorgelagerte Anonymisierung als Hebel. Die gute Praxis besteht also darin, die Urkundendaten vor der Übermittlung zu anonymisieren.
- Macht mich das Anonymisieren vor dem Prompt DSGVO-konform?
- Nein, nicht für sich allein. Anonymisieren senkt das Risiko und unterstützt den von der CNIL genannten Grundsatz der Datenminimierung. Aber es macht die Kanzlei nicht „konform“ und hebt die berufliche Verschwiegenheit nicht auf. Es ist eine nützliche Kontrolle unter anderen. Ihre Pflichten zu Rechtsgrundlage, Sicherheit und Transparenz bleiben vollständig bestehen.
Quellen & Referenzen
- Merkblatt „Notaire“: Status als öffentlicher und ministerieller Amtsträger, berufliche Verschwiegenheit — Ministère de la Justice (justice.fr)
- KI und DSGVO: Die CNIL veröffentlicht ihre Empfehlungen für eine verantwortungsvolle Innovation — CNIL
- Entwicklung von KI-Systemen: Die Empfehlungen der CNIL für die DSGVO-Konformität (Datenminimierung, Anonymisierung) — CNIL
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