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Anonymisierung vs. Pseudonymisierung vs. Tokenisierung

Anonymisierung, Pseudonymisierung, Tokenisierung: drei häufig verwechselte Begriffe. Klare Definitionen, DSGVO-Status und konkrete Konsequenzen für KI.

Von Pierre de ONYRI
Besorgt um Ihre Daten? Anonymisieren Sie sie vor der KI

Kurz gesagt: Die Pseudonymisierung ersetzt eine Kennung, behält aber einen Schlüssel zur Re-Identifizierung (die Daten bleiben im Sinne der DSGVO „personenbezogen“); die Anonymisierung macht eine Re-Identifizierung nach vernünftigem Ermessen unmöglich (die Daten fallen aus dem Anwendungsbereich der DSGVO); die Tokenisierung ist ein umkehrbares Ersetzungsverfahren, das je nachdem, wo die Zuordnungstabelle liegt, dem einen oder anderen dient. Bei einem KI-Prompt ist das Ziel klar: Der externe Dienst erhält nur Token, und der Schlüssel erreicht ihn niemals.

Pseudonymisierung: umkehrbar, also weiterhin „personenbezogen“

Die Pseudonymisierung (Artikel 4 DSGVO) ersetzt direkte Kennungen durch Pseudonyme, doch ein Schlüssel ermöglicht die Rückführung auf die Person. Solange dieser Schlüssel existiert, bleiben die Daten personenbezogen: Sie unterliegen einem erleichterten Regime, bleiben aber der DSGVO unterworfen.

Anonymisierung: unumkehrbar, außerhalb der DSGVO

Die Anonymisierung strebt eine Re-Identifizierung an, die nach vernünftigem Ermessen unmöglich ist, wobei alle Mittel berücksichtigt werden, die wahrscheinlich eingesetzt werden. Ist sie wirksam, sind die Daten nicht mehr „personenbezogen“ und fallen aus dem Anwendungsbereich der DSGVO. Das ist ein anspruchsvoller Standard: Eine oberflächliche Maskierung genügt nicht, wenn die Person durch Verknüpfungen weiterhin ermittelt werden kann.

Tokenisierung: die Technik, nicht der Status

Die Tokenisierung ersetzt einen Wert durch ein Token und behält eine Zuordnung, um ihn später wiederherzustellen. Es handelt sich um eine Technik, nicht um eine Rechtskategorie: Ihr Status hängt davon ab, wer die Zuordnungstabelle besitzt. Die entscheidende Frage lautet: Wo liegt diese Tabelle?

Was sich dadurch für Ihre Prompts ändert

  • Pseudonymisierten Text MIT dem Schlüssel senden: Die Daten bleiben auf Seiten des Empfängers personenbezogen.
  • Tokenisierten Text OHNE den Schlüssel senden: Der Empfänger erhält nichts, womit er eine Re-Identifizierung vornehmen könnte.
  • Den Schlüssel beim Client behalten: Sie stellen die Antwort wieder her, ohne ihn jemals preiszugeben.

ONYRI Sanitize wendet genau dieses Prinzip an: Die Zuordnung Token ↔ Wert bleibt im Speicher des Browsers und gelangt niemals an das Backend. Der KI-Dienst sieht nur Token; nur Sie stellen die Antwort wieder her.

Häufig gestellte Fragen

Sind pseudonymisierte Daten durch die DSGVO geschützt?
Ja. Solange ein Schlüssel zur Re-Identifizierung existiert, bleiben die Daten personenbezogen und unterliegen der DSGVO, auch wenn das Regime leichter ist als bei Klartextdaten.
Reicht die Tokenisierung aus, um zu „anonymisieren“?
Nicht für sich allein: Es hängt ganz von der Zuordnungstabelle ab. Wird sie niemals an den Empfänger übertragen, erhält dieser nichts, womit er eine Re-Identifizierung vornehmen könnte — was unmittelbar der Datenminimierung dient.
Warum bei einem Prompt eher Anonymisierung als Pseudonymisierung anstreben?
Weil der Empfänger (der KI-Dienst) keinerlei Mittel zur Re-Identifizierung erhalten darf. Indem Sie den Schlüssel beim Client behalten, übergeben Sie ihm aus seiner Sicht das Äquivalent anonymisierter Daten.

Quellen & Referenzen

Behalten Sie Ihre sensiblen Daten in Ihrem Browser

ONYRI Sanitize erkennt und maskiert Ihre sensiblen Daten, bevor sie die KI erreichen, und stellt anschließend die Antwort wieder her — vom Namen bis zum API-Schlüssel.

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