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Dürfen Anwälte ChatGPT nutzen? Mandantengeheimnis & DSGVO

Ja, Anwälte dürfen KI wie ChatGPT nutzen — aber nur mit Vertrag und ohne echte Mandantendaten. So bleiben Mandantengeheimnis und DSGVO gewahrt. Der Überblick.

Von Alexis de ONYRI
Besorgt um Ihre Daten? Anonymisieren Sie sie vor der KI

Ja, Anwälte dürfen KI wie ChatGPT nutzen — aber nicht mit jeder beliebigen Version. Das Mandantengeheimnis und die DSGVO setzen klare Grenzen. Wer echte Mandantendaten in ein öffentliches KI-Tool tippt, riskiert einen Verstoß. Sicherer wird es mit einem Geschäftskonto samt Vertrag und mit pseudonymisierten Eingaben. Dieser Artikel erklärt, worauf es ankommt.

Dürfen Anwälte KI überhaupt nutzen?

KI ist für Kanzleien längst Alltag: Recherche, Entwürfe, Zusammenfassungen. Erlaubt ist das grundsätzlich. Entscheidend ist nicht das Ob, sondern das Wie.

  • Öffentliche Gratis-Versionen sind für echte Mandantendaten meist ungeeignet.
  • Geschäftskonten mit Vertrag bieten mehr Kontrolle.
  • Sie bleiben als Anwalt verantwortlich, nicht der Anbieter.
  • Berufsrecht und Datenschutz gelten parallel.
  • Ein klarer interner Umgang mit KI ist Pflicht.

Was das Mandantengeheimnis verlangt

Das Mandantengeheimnis ist doppelt geschützt: strafrechtlich durch § 203 StGB und berufsrechtlich durch § 43a Abs. 2 BRAO. Wer geschützte Informationen an einen Dritten offenbart, kann sich strafbar machen.

  • § 203 StGB stellt die Verletzung von Privatgeheimnissen unter Strafe.
  • § 43a Abs. 2 BRAO verpflichtet zur Verschwiegenheit.
  • Ein öffentliches KI-Tool kann ein „Dritter“ sein.
  • Schon die Eingabe echter Daten kann ein Offenbaren sein.
  • Die Pflicht gilt auch für Mitarbeitende der Kanzlei.

Privatkonto oder Business-Vertrag?

§ 203 Abs. 3 StGB erlaubt, mitwirkende Personen einzubinden — aber nur, wenn diese vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Für eine KI heißt das: ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO mit einem Geschäftskonto, kein Privatkonto. Laut OpenAI werden Geschäftsdaten der Enterprise-Angebote standardmäßig nicht zum Training genutzt — prüfen Sie das jedoch stets in der aktuellen Dokumentation.

  • Privatkonten bieten in der Regel keinen AVV.
  • Business- und Enterprise-Angebote ermöglichen einen AVV nach Art. 28.
  • Der Vertrag muss Weisungen, Löschung und Unterauftragnehmer regeln.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Eingaben zum Training verwendet werden.
  • Ohne Vertrag fehlt die vertragliche Verschwiegenheit.

Der einfachste Hebel: keine identifizierenden Daten

Der sicherste und einfachste Hebel ist die Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO. Was die KI nie sieht, kann sie nicht offenlegen. Ersetzen Sie Namen, Adressen und Aktenzeichen durch Platzhalter, bevor Sie senden.

  • Nutzen Sie keine echten Namen im Prompt.
  • Entfernen Sie Adressen, Geburtsdaten und Aktenzeichen.
  • Beschreiben Sie den Fall abstrakt statt konkret.
  • Pseudonymisieren Sie Daten vor dem Absenden.
  • Setzen Sie die echten Werte erst lokal wieder ein.

Checkliste vor dem ersten Prompt

Bevor Sie einen echten Fall in eine KI eingeben, gehen Sie diese Punkte durch. Die Reihenfolge hilft, Fehler zu vermeiden.

  1. 1Klären Sie Konto-Typ und Anbieter.
  2. 2Schließen Sie einen AVV nach Art. 28 ab.
  3. 3Prüfen Sie die Trainings- und Löschregeln.
  4. 4Pseudonymisieren Sie identifizierende Daten.
  5. 5Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung intern.
SzenarioHauptrisikoEmpfehlung
Privates KI-Konto + echte MandantennamenOffenlegung an Dritte, evtl. TrainingVermeiden
Business/Enterprise mit AVV (Art. 28)Auftragsverarbeitung vertraglich geregeltNach Prüfung möglich
Pseudonymisierte EingabeWeniger identifizierbare Daten sichtbarEmpfohlen, zusätzlich
Kostenloses Tool ohne VertragRechtsgrundlage und AVV fehlenNicht nutzen
Daten aus Art. 9 (z. B. Gesundheit)Höhere gesetzliche AnforderungenBesondere Vorsicht

Genau hier setzt ONYRI Sanitize an. Das Tool erkennt sensible Daten im Text und ersetzt sie durch umkehrbare Platzhalter, noch bevor der Text die KI erreicht. Die Zuordnungstabelle bleibt in Ihrem Browser und wird nie an einen Server gesendet. Nach der Antwort werden die echten Werte wieder eingesetzt. Wichtig und ehrlich: Das ist Pseudonymisierung, keine Anonymisierung. Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen (Erwägungsgrund 26 DSGVO). ONYRI senkt die Offenlegung, ersetzt aber weder einen AVV noch eine Rechtsgrundlage.

Die Kernregel ist einfach: Je weniger identifizierbare Daten die KI sieht, desto kleiner das Risiko. Klären Sie den Vertrag, wählen Sie das richtige Konto und minimieren Sie die Eingaben. So bleibt das Mandantengeheimnis geschützt.

Häufig gestellte Fragen

Dürfen Anwälte ChatGPT für die Kanzleiarbeit nutzen?
Ja, mit Einschränkungen. Nutzen Sie ein Geschäftskonto mit Vertrag und geben Sie keine identifizierbaren Mandantendaten ein.
Verletzt die KI-Nutzung das Mandantengeheimnis?
Nur wenn Sie geschützte, identifizierbare Informationen ohne passenden Vertrag und ohne Schutzmaßnahmen an ein Tool offenbaren.
Brauche ich einen AVV mit dem KI-Anbieter?
Ja, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Art. 28 DSGVO verlangt einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Reicht Pseudonymisierung für DSGVO-Konformität?
Nein. Sie senkt das Risiko, doch pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen und brauchen weiterhin eine Rechtsgrundlage.

Quellen & Referenzen

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