# country: CH
# kind: court-decision

Arbeitsgericht Zürich
Aktenzeichen: [[REFERENCE|AN230458-L]]

URTEIL

in Sachen

[[PERSON_NAME|Sandra Keller]],
[[ADDRESS|Feldstrasse 61]]
[[ADDRESS|8004 Zürich]],
Klägerin,
vertreten durch [[PERSON_NAME|Julia Brand]], Rechtsanwältin,
[[ORGANIZATION|Kanzlei Brand & Partner]],

gegen

[[ORGANIZATION|Vantage Logistik AG]], Zürich,
Beklagte,

betreffend fristlose Kündigung.

Zur Person der Klägerin:
AHV-Nummer: [[NATIONAL_ID|756.3456.7891.25]]

Sachverhalt:
Die Klägerin war seit [[DATE|01.04.2019]] bei der Beklagten als
Lagerleiterin angestellt. Am [[DATE|03.06.2026]] wurde ihr fristlos
gekündigt. Die mündliche Verhandlung fand statt am [[DATE|25.08.2026]].

Erwägungen:
Die Beklagte stützt sich auf Art. 337 OR. Das Gericht erachtet die
Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung als nicht erfüllt und verweist
auf BGE 132 III 115. Der Klägerin steht demnach eine Entschädigung gemäss
Art. 336c OR zu.

Urteil:
Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine Entschädigung von
[[AMOUNT|CHF 14'500.–]] zu bezahlen, überweisbar auf IBAN
[[BANK|CH06 0079 2000 3007 7219 9]].

Zürich, den [[DATE|15.09.2026]]

Für das Gericht: die Gerichtsschreiberin
